Information zum Angeld zur Bestätigung:

Das  'Angeld zur Bestätigung' ist eine im Voraus vom Gast gezahlte Geldsumme. Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise oder bei Abbestellung der bestellten Speisen und Getränke kann diese Geldsumme vom Hotelier oder Gastwirt als Schadenersatz einbehalten werden.

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